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   BSG, 29.10.1958 - 11/8 RV 1301/56   

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BSG, 29.10.1958 - 11/8 RV 1301/56 (https://dejure.org/1958,9002)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1958 - 11/8 RV 1301/56 (https://dejure.org/1958,9002)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1958 - 11/8 RV 1301/56 (https://dejure.org/1958,9002)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich im Ergebnis der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1982 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; bestätigt mit Beschluß vom 25. Oktober 1989 2 StR 459/89, BGH-Rechtsprechung, StPO, § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3), das Bundessozialgericht - BSG - (Entscheidungen vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, Monatsschrift für Deutsches Recht 1978, 171; vom 10. Mai 1978 7 BAr 18/78, SozR 1500, § 67 Nr. 13 unter "Fortführung" der Entscheidung des BSG vom 29. Oktober 1958 11/8 RV 1301/56, BSGE 8, 207) und das Bundesarbeitsgericht - BAG - (Entscheidung vom 19. September 1983 5 AzN 446/83, BAGE 43, 297) für den Fall eines vorangegangenen Prozeßkostenhilfeverfahrens angeschlossen.
  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

    5 S. 121 ff. (123) im Anschluß an Buresch, KOV 1955 S. 65 (66) und Binter, KOV 1955 S. 187 (188), ausgeführt ist - die Ausführungen, mit denen ein die Rente Begehrender im Antrag gegenüber der Versorgungsverwaltung und auch mit der Klage die "Anerkennung" von Schädigungsfolgen begehrt, in den Fällen, in denen nicht ein besonderes Interesse an der "Anerkennung" dargelegt ist, lediglich zur Begründung des Rentenanspruchs dienen, oder ob nicht vielmehr mit dem Antrag auf dem üblichen Vordruck in der Regel sowohl die Feststellung der Schädigungsfolgen als auch eine Entscheidung darüber begehrt wird, ob und in welcher Höhe dem Kläger wegen dieser Schädigungsfolgen Rente zusteht (so im Ergebnis Wende, KOV 1954 S. 33 ff., Hennig, KOV 1954 S. 49 ff., van Nuis-Vorberg, Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Teil II S. 22, 23 und Thannheiser-Wende-Zech, Anm. zu § 77 SGG; vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 29.10.1958, 11/8 RV 1301/56).
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